Hinweis zum Mandatsverhältnis
Kein Mandatsverhältnis durch bloße Kontaktaufnahme
Die Nutzung dieser Website, das Ausfüllen eines Kontaktformulars, die Übersendung einer E-Mail oder eine telefonische Anfrage führen nicht automatisch zum Abschluss eines Mandatsverhältnisses.
Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn die Kanzlei die Übernahme des Mandats ausdrücklich bestätigt.
Keine Fristwahrung durch unbestätigte Anfrage
Bitte beachten Sie, dass durch eine unbestätigte Anfrage keine Fristen gewahrt werden. Übermitteln Sie daher keine fristgebundenen Angelegenheiten, ohne zuvor eine ausdrückliche Bestätigung der Mandatsübernahme erhalten zu haben.
Prüfung vor Mandatsannahme
Vor Annahme eines Mandats ist insbesondere zu prüfen, ob eine Bearbeitung möglich ist, ob ein Interessenkonflikt besteht und ob die erforderlichen Informationen vollständig vorliegen.
Übermittlung von Unterlagen
Für eine erste Prüfung können insbesondere folgende Unterlagen hilfreich sein:
- kurze Schilderung des Sachverhalts
- relevante Verträge und Korrespondenz
- Mahnungen, Bescheide oder Vollstreckungsschreiben
- Forderungsaufstellungen und Gläubigerlisten
- sonstige Dokumente, die für die rechtliche Einordnung erheblich sein können
Vertraulichkeit
Rechtsanwälte unterliegen der beruflichen Verschwiegenheit. Gleichwohl sollte bei der erstmaligen Kontaktaufnahme beachtet werden, dass eine sichere und vollständige Vertraulichkeit erst im Rahmen eines angenommenen Mandats gewährleistet ist.
Keine allgemeine Rechtsberatung über die Website
Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine Prüfung des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen.
Bitte schildern Sie Ihr Anliegen möglichst strukturiert und fügen Sie relevante Unterlagen nur bei, soweit dies für eine erste Einordnung erforderlich ist. Ein Mandat kommt erst nach ausdrücklicher Annahme durch die Kanzlei zustande.